Mit dem Auto im Berufsverkehr stecken bleiben, in den überfüllten ÖPNV quetschen oder ohne Probleme mit dem E-Bike fahren? Leasing über den Arbeitgeber macht entspanntes Pendeln möglich. Wir sagen dir, wie das E-Bike-Leasing für Arbeitnehmer und Arbeitgeber funktioniert und beantworten alle wichtigen Fragen.
Für das E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:
1. Der Arbeitgeber zieht die Leasing-Raten vom Brutto-Gehalt ab (Barlohnumwandlung)
2. Der Arbeitnehmer bekommt die E-Bike-Leasing-Raten zusätzlich zum Gehalt gezahlt, zum Beispiel anstatt einer Gehaltserhöhung
Das E-Bike kann innerhalb des Leasing-Zeitraums nicht nur für den Arbeitsweg genutzt werden, sondern auch privat. Wie und ob es möglich ist, wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des Überlassungsvertrags geregelt.
Leasen kannst du dein E-Bike über verschiedene Anbieter. In den meisten Fällen gibt der Arbeitgeber den Anbieter vor und schließt darüber den Leasing-Vertrag ab. Alternativ kann auch der Arbeitgeber Händler oder Anbieter aussuchen.
Tipp: E-Bikes mit Brose-Antrieb kannst du zum Beispiel über Jobrad leasen.
Kurz und knapp: Ja, E-Bike-Leasing kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerliche Vorteile bieten.
Wenn das E-Bike-Leasing zusätzlich zum Gehalt abgerechnet wird, dann ist die private Nutzung seit 2019 steuer- und abgabenfrei. Least du dein E-Bike mit einer Entgeltumwandlung (auch Bahrlohnumwandlung genannt), dann musst du 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises des E-Bikes oder S-Pedelecs seit 2020 als geldwerten Vorteil für die private Nutzung versteuern. Bei S-Pedelecs musst du jedoch auch die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle versteuern, mit 0,03 Prozent vom Listenpreis des Bikes.
Neben der Versteuerung der Leasing-Beiträge bietet auch das Pendeln an sich steuerliche Vorteile. So kannst du 30 Cent pro Kilometer des Arbeitsweges als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen.
Tipp: Mit dem Dienstrad-Steuer-Rechner von Stiftung Warentest kannst du schnell herausfinden welche Steuerregeln für dich und dein E-Bike-Leasing gelten.
Bonus: Du kannst alle Arten von Elektrorädern bei deinem Arbeitgeber steuerfrei aufladen.
Arbeitgeber können beim E-Bike-Leasing vor allem die Vorteile nutzen, die sie damit Arbeitnehmern bieten. Aber auch steuerlich können Arbeitgeber profitieren, da sie die Leasing- und Versicherungsraten als Betriebsausgaben absetzen können.
Für folgende Personen lohnt sich das E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber:
Sollte keine der Aussagen auf dich zutreffen, kann E-Bike-Leasing dennoch eine Option sein. Denn selbst wenn dein Arbeitsweg sich nicht ideal zum Pendeln eignet, kannst du das E-Bike ebenfalls in deiner Freizeit nutzen.
Bevor du dich dazu entscheidest als Arbeitnehmer ein E-Bike zu leasen oder als Arbeitgeber das Leasing anzubieten, solltest du dir über die Vor- und Nachteile bewusst werden.
Für Arbeitgeber ergeben sich folgende Vor- und Nachteile beim Thema E-Bike-Leasing.
Vorteile
Nachteile
Arbeitnehmer müssen mit den folgenden Vor- und Nachteilen beim E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber rechnen.
Vorteile
Nachteile
Obwohl die Vorteile beim E-Bike-Leasing für Arbeitnehmer und Arbeitgeber überwiegen, solltest du dennoch die Nachteile im Auge behalten und genau abwägen, ob Leasing für dich in Frage kommt.
Für Arbeitgeber bedeutet das:
Als Arbeitnehmer solltest du:
Von E-Bike-Modell bis Vertrag – wir beantworten dir die wichtigsten Fragen rund um das E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber.
E-Bike-Leasing-Verträge haben in den meisten Fällen eine Laufzeit von 36 Monaten.
Welche E-Bike-Modelle du leasen kannst, richtet sich nach den Vorgaben des Arbeitgebers und danach welche Modelle die Leasing-Anbieter vermitteln oder mit welchen Händlern dein Arbeitgeber zusammenarbeitet. Generell eignen sich jedoch alle Modelle, von eMTB bis City-E-Bike , zum Leasen.
Wichtig: Das E-Bike sollte qualitativ hochwertig sein und den Anforderungen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers gerecht werden. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass du als Arbeitnehmer klare Vorstellungen von deinem E-Bike hast und Wünsche äußerst.
Tipp: Um nach deinem passenden E-Bike-Modell zu suchen und eine Vorauswahl zu treffen, kannst du auch unseren E-Bike Finder nutzen.
Um die Versicherung des Arbeitnehmers und des E-Bikes muss sich der Arbeitgeber kümmern. Passende Versicherungen sollten im jeweiligen Leasing-Paket enthalten sein. Mehr Informationen zu Versicherungen und welche notwendig und sinnvoll sind, bietet dir unser Artikel „Welche E-Bike-Versicherung ist sinnvoll und welche notwendig? “.
Sollte der Arbeitnehmer das Unternehmen vor Ende des Leasing-Zeitraums verlassen, dann ergeben sich drei Möglichkeiten:
1. Die Leasing- und Nutzungsüberlassungsverhältnis können auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag existiert.
2. Der Arbeitnehmer muss das Dienstfahrrad an den Arbeitgeber zurückgeben und der Arbeitgeber muss weiterhin die Leasingraten zahlen (es kann jedoch im Vorfeld mit dem Arbeitnehmer vertraglich durch eine Zusatzvereinbarung anders geregelt werden).
3. Der Arbeitnehmer erhält die Möglichkeit das E-Bike zu kaufen und erwirbt es zu einem vergünstigten Preis.
Geht ein Arbeitnehmer in Elternzeit oder ist länger krank und nutzt das E-Bike nicht mehr zum Pendeln, dann ist diese Person trotzdem weiterhin im Unternehmen angestellt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Leasing-Raten weiterzahlen muss.
Ja, Arbeitnehmer haben je nach Leasing-Vertrag die Möglichkeit, das Leasing-E-Bike zu einem Restwert zu kaufen. Dieser Restwert beläuft sich meistens auf 10 Prozent des Original-Preises. Alternativ kann sich ein Arbeitnehmer nach Ablauf des Leasingzeitraums ein neues E-Bike für die nächste Vertragslaufzeit auswählen.
Wichtig: Wurde die Option zum E-Bike-Kauf schon im Leasing-Vertrag eingetragen, dann kann das Finanzamt den Mitarbeiter als Leasingnehmer ansehen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer offiziell kein Dienstrad besitzt und Steuern sowie Sozialabgaben nachzahlen muss. Besser ist es deshalb den Kaufwunsch erst gegen Ende der Leasing-Laufzeit zu besprechen und festzulegen.
Sollte dein Arbeitgeber kein E-Bike-Leasing anbieten, dann kannst du dein E-Bike alternativ privat leasen oder andere Optionen der Förderung für den E-Bike-Kauf in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zum Leasen als Privatperson bietet dir unser Artikel „E-Bike leasen: Wir beantworten deine wichtigsten Fragen “ und über Fördermöglichkeiten informiert dich „E-Bike-Förderung: Alles Wichtige zu Förderprogrammen und Zuschüssen “.
Du hast dich dazu entschieden ein E-Bike über deinen Arbeitgeber zu leasen oder das Leasing in deiner Firma anzubieten? Dann fehlt jetzt noch das passende E-Bike: Nutze dazu unseren E-Bike Finder und finde das für dich passende Modell. Weitere Informationen zu Händlern, Leasing-Partnern und Radmarken, die einen Brose-Antrieb haben, findest du unter „E-Bike kaufen “.
Noch mehr Tipps fürs erfolgreiche Pendeln mit dem E-Bike bietet dir auch unser Magazin: