E-Bike-Beleuchtung: Vorgaben für die Fahrradbeleuchtung & Tipps zur Nutzung

Ob früh morgens, spät abends oder bei trübem Wetter – die richtige E-Bike-Beleuchtung sorgt dafür, dass du sicher unterwegs bist. Wir sagen dir, welche Beleuchtungsmöglichkeiten es gibt, welche Vorgaben die StVZO macht und wie du deine E-Bike-Beleuchtung richtig einschaltest und wartest.

E-Bike-Beleuchtung: Das erwartet dich in diesem Ratgeber

Welche Beleuchtung gibt es für E-Bikes?

Die E-Bike-Beleuchtung darf nur über einen Dynamo betrieben werden? Nein, denn die Dynamopflicht für Fahrradbeleuchtung wurde 2013 abgeschafft. Das heißt: Leuchten können beim E-Bike auch über den E-Bike-Akku betrieben werden oder batteriebetrieben sein. Der Beleuchtungs-Trend geht bei E-Bikes seit einiger Zeit zu LED-Scheinwerfern und Extras, wie Fern- und Bremslicht.

Gut zu wissen: Leuchten mit Standarddynamo kannst du an einem E-Bike nicht verwenden, da sie Wechselstrom (AC) erzeugen. Der Akku, der das E-Bike-Licht betreibt, stellt Gleichstrom (DC) bereit.

Kaufst du dir ein neues E-Bike, dann ist in den meisten Fällen auch eine Beleuchtung installiert. Wichtig ist, dass diese Beleuchtung eine StVZO-Zulassung hat und du gut mit ihr zurechtkommst. Du kannst deine E-Bike-Beleuchtung auch nach dem Kauf austauschen und neu anbringen. Auf was du dabei achten solltest, verraten wir dir unter „Kann ich meine E-Bike-Beleuchtung nachrüsten?“.

Übrigens: Du kannst zusätzlich zur Fahrradbeleuchtung auch eine Helmlampe tragen, die entweder extra angebracht wird oder im Helm integriert ist. Sie ersetzt jedoch nicht die vorgeschriebene E-Bike-Beleuchtung.

Welche Fahrrad- und E-Bike-Beleuchtung schreibt die StVZO vor?

Deine E-Bike-Beleuchtung muss nach den Regeln der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) (Stand 2021) angebracht und genutzt werden. Dazu musst du folgende Punkte beachten.

Wichtig: Die Vorgaben gelten für alle E-Bike-Modelle inklusive eMTBs, bis maximal 25 km/h. Sie sind offiziell den Fahrrädern gleichgestellt. Für S-Pedelecs gelten teilweise andere Vorgaben, da als Fahrradleuchten zugelassene Lampen an ihnen nicht angebracht werden dürfen.

Diese Beleuchtung am E-Bike ist Pflicht

Über folgende Beleuchtung muss dein E-Bike verfügen:

  • Speichenreflektoren oder Reifen mit reflektierender Flanke
  • Reflektoren an den Pedalen
  • Eine Vorder- und eine Rückleuchte

Die Beleuchtungsstärke muss mindestens 10 Lux betragen und die Leuchten dürfen auch über Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht verfügen.

Tipp: Innerhalb von Städten reichen Leuchten mit 30 bis 50 Lux meist gut aus. Auf dem Land, wenn die Straßenbeleuchtung fehlt, sind Leuchten ab 70 Lux besser geeignet.

Wichtig: Besonders bei Dunkelheit werden Handzeichen zum Abbiegen schwerer von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt. Abhilfe können Blinkeranlagen schaffen, die laut der StVZO aber nur für mehrspurige E-Bikes, wie Lasten-E-Bikes erlaubt sind. Ein Fahrtrichtungsanzeiger ist dagegen für S-Pedelecs Pflicht.

Betrieb der E-Bike-Beleuchtung

Dadurch, dass seit 2013 keine Dynamopflicht mehr besteht, kann die Beleuchtung am E-Bike auch über andere Energiequellen betrieben werden. Laut der StVZO gibt es dazu folgende Vorgaben, wenn du die Beleuchtung über den E-Bike-Antrieb mit Strom versorgen möchtest:

„Bei Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung kann die Versorgung der Beleuchtungsanlage über eine Kopplung an den Energiespeicher für den Antrieb erfolgen, wenn
1. nach entladungsbedingter Abschaltung des Unterstützungsantriebs noch eine ununterbrochene Stromversorgung der Beleuchtungsanlage über mindestens zwei Stunden gewährleistet ist oder
2. der Antriebsmotor als Lichtmaschine übergangsweise benutzt werden kann, um auch weiterhin die Lichtanlage mit Strom zu versorgen.
Satz 1 gilt nicht für Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, die vor dem 1. Januar 2019 in Verkehr gebracht werden.“

Anbringung der E-Bike-Beleuchtung

Das Vorder- sowie Rücklicht muss in einer bestimmten Höhe angebracht sein:

  • Das Vorderlicht mit einem weißen, leuchtenden Scheinwerfer und weißem Rückstrahler (Reflektor) muss in einer Höhe von 400 Millimeter bis 1200 Millimeter angebracht werden.
  • Die Rückleuchte, bestehend aus einer roten Schlussleuchte und einem roten Reflektor und einem nach hinten wirkenden Großflächenrückstrahler, muss in einer Höhe von 250 Millimeter bis zu 1200 Millimeter angebracht werden.

Sind die Leuchten zu niedrig angebracht, wird die Fahrbahn nicht angemessen ausgeleuchtet. Sind die Leuchten dagegen zu hoch angebracht, kann der Gegenverkehr geblendet werden.

Für die Reflektoren gelten folgende Vorschriften:

  • Die zwei Reflektoren in den Speichen müssen um 180 Grad versetzt angebracht werden.

Laut der StVZO muss die Fahrradbeleuchtung fest angebracht sein. So sind ansteckbare Leuchtmittel offiziell nicht erlaubt.

E-Bike-Beleuchtung in der richtigen Höhe anbringen – so geht’s

Das Vorderlicht in 400 Millimeter oder doch lieber 1200 Millimeter Höhe anbringen? Die passende Distanz kannst du folgendermaßen herausfinden:

  • Teste die Anbringung bei Dämmerung oder Dunkelheit, wenn du das Licht der Beleuchtung sehen kannst.
  • Stelle dein E-Bike circa fünf Meter vor einer Wand ab.
  • Messe die Höhe deines Vorderlichts aus und markiere diese Höhe an der Wand.
  • Schalte das Licht ein.
  • Ergebnis: Fällt das Licht knapp unter die Oberkante der Markierung ist alles okay. Fällt das Licht dagegen über die Oberkante, dann blendest du den Gegenverkehr. Fällt das Licht weit unter die Oberkante, kann es sein, dass die Straße nicht gut genug ausgeleuchtet wird. In beiden Fällen solltest du dein Licht neu justieren.

Wichtig: Stell dein E-Bike bei der Messung der Höhe und dem Einschalten des Lichts gerade und ohne Ständer hin.

Nutzung der E-Bike-Beleuchtung

Folgende Punkte gelten laut der StVZO für den Betrieb der E-Bike-Beleuchtung:

  • Fahrradleuchten dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
  • Die Lichtanlage muss auch tagsüber betriebsbereit sein.

Strafen bei Nicht-Beachtung der StVZO

Bei fehlender oder nicht funktionierender Beleuchtung kann ein Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro verhängt werden:

  • 20 Euro für Fahrrad ohne Licht oder mit defektem Licht
  • 25 Euro für Fahrrad ohne Licht oder mit defektem Licht mit Gefährdung
  • 30 Euro für Fahrrad ohne Licht oder mit defektem Licht mit Sachbeschädigung oder Unfall

Kann ich meine E-Bike-Beleuchtung nachrüsten?

Ja, du kannst dein E-Bike-Licht auch nachrüsten, zum Beispiel mit Leuchten, die direkt an den Akku des E-Bikes angeschlossen werden. Das Nachrüsten kann aufgrund der Elektronik aber aufwändiger als bei einem normalen Fahrrad sein. Folgende Punkte solltest du beachten:

  • Leuchten für das E-Bike müssen StVZO-konform und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein.
  • Die Fahrradleuchten sollten ein Prüfsymbol haben (eine Wellenlinie mit dem Buchstaben K, sowie eine fünfstellige Prüfnummer oder/und ein E1-Prüfsymbol). Lampen für S-Pedelecs müssen ein ECE-Prüfzeichen haben.
  • Die Leuchten müssen kompatibel mit dem E-Bike sein (der E-Bike-Akku liefert Gleichspannung).
  • Die Leuchten müssen fest angebracht werden und dürfen nicht wackeln oder verrutschen.
  • Wichtig: Die verfügbare Spannung für die E-Bike-Lichtsysteme unterliegt keinen standardisierten Werten.

Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es besser, wenn du die Beleuchtung beim Kauf des E-Bikes anbringen lässt oder dein E-Bike in einer Werkstatt professionell nachrüsten lässt.

E-Bike-Beleuchtung richtig einsetzen

Dein E-Bike verfügt über die vorgeschriebene Beleuchtung? Dann kannst du jetzt zur nächsten E-Bike-Fahrt aufbrechen. Doch wann solltest du die Beleuchtung am besten einschalten und wie wartest du Vorderlicht und Co.? Wir sagen dir, auf was du achten musst.

Tipp: Besonders im Winter bist du auf eine funktionierende E-Bike-Beleuchtung angewiesen. Auf was du sonst noch achten musst und wie du dein E-Bike winterfest machst, verrät dir unser Artikel „E-Bike im Winter: Alles Wichtige zu Pflege, Lagerung & Fahren “.

Wie E-Bike-Beleuchtung einschalten?

Die E-Bike-Beleuchtung kannst du in den meisten Fällen über dein E-Bike-Display einschalten. Informationen zur jeweiligen Handhabung kannst du dem Handbuch des Herstellers entnehmen. Solltest du deine Beleuchtung eigenständig nachrüsten, kann das Einschalten anders funktionieren.

Tipp: E-Bike-Leuchten, die über den Akku mit Energie versorgt werden, verfügen oftmals über einen Ecco-Modus, mit dem du die Lichtleistung rauf- oder runterregeln kannst. Dadurch kann sich die Laufzeit verlängern.

Wann E-Bike-Licht einschalten?

Deine E-Bike-Beleuchtung solltest du bei folgenden Witterungsverhältnissen einschalten:

  • Während der Dämmerung
  • Bei Dunkelheit
  • Wenn die Sichtverhältnisse es erfordern (zum Beispiel bei Nebel)

Wichtig: Fahrer von S-Pedelecs sind dazu verpflichtet auch tagsüber mit Licht zu fahren.

Tipp: Das Anbringen von Blinkeranlagen ist laut der StVZO für normale E-Bikes nicht erlaubt. Eine Alternative stellen Fahrradhelme oder Rucksäcke mit integrierten Blinkern dar. Doch auch, wenn du einen Helm mit Blinkern trägst, ist es weiterhin wichtig, dass du Handzeichen gibst.

Wie E-Bike-Beleuchtung warten?

Du solltest deine E-Bike-Beleuchtung regelmäßig warten, um sicher zu gehen, dass alles funktioniert:

  • Prüfe regelmäßig die Verkabelung
  • Justiere die Beleuchtung nach, wenn sie sich lockert
  • Reinige die Leuchten mit einem Lappen, besonders, wenn du im Gelände unterwegs bist oder in widrigem Wetter fährst

Tipp: Führe jedes Frühjahr einen E-Bike-Check durch, mit dem du dein E-Bike und alle Funktionen, inklusive Beleuchtung, überprüfen lässt.

Es werde E-Bike-Licht

Mit der passenden E-Bike-Beleuchtung kannst du zu jeder Tag- und Nachtzeit unbeschwert mit deinem E-Bike-Pendeln oder zu Touren aufbrechen.

Wichtig: Bist du im europäischen Ausland unterwegs, informiere dich vorher über die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zur E-Bike-Beleuchtung.

Du bist noch auf der Suche nach einem passenden E-Bike? Dann mach jetzt unseren E-Bike-Finder-Test und finde dein perfektes E-Bike samt Beleuchtung.